Dieses Bürgerbegehren wird die Nidderaue nicht retten

Nidderaus GRÜNE üben Kritik am geplanten Bürgerbegehren zur angeblichen Rettung der Nidderaue.
Das von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Konzept zur Aufwertung der Aue, dem die
Naturschutzbehörden zugestimmt haben, wird von den Initiator*innen des Bürgerbegehrens
abgelehnt. „Diese Ablehnung ist das einzig konkrete in der Fragestellung“, meint Tanja Seelbach, die
Vorstandsprecherin der GRÜNEN. „Ansonsten ist die Fragestellung für die meisten Bürger*innen
unverständlich. Was die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bedeutet, wird nicht erklärt. Die
Umsetzung dieser Richtlinie kann aber auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen.“
Die GRÜNEN halten die Renaturierung der Nidder mit der Öffnung der Altarme, wie es die
Stadtverordneten auch mit den Stimmen von CDU und FWG beschlossen haben, mit der Annahme
des Bürgerbegehrens für nicht mehr möglich. Denn diesen Halbsatz, der im
Stadtverordnetenbeschluss enthalten war, haben die Initiator*innen gestrichen. Gerade dies ist aber
die von uns und der gesamten Stadtverordnetenversammlung gewünschte Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie.
„Dies mag versehentlich geschehen sein,“ meint Tim Koczkowiak, der Fraktionsvorsitzende der
Nidderauer GRÜNEN. „Allerdings ergibt sich aus der Begründung, um was es den Initiator*innen
wirklich geht,“ so Koczkowiak weiter. Dazu zitieren er einen Satz aus der Begründung: „Die Nutzung
von Hundewiesen (Punkt 7) ist nicht für jeden eine adäquate Alternative.“
„Dieser Satz legt die Absichten einiger Unterstützer*innen des Bürgerbegehrens offen. Es wird
deutlich, worum es von Anfang an ging, die Nutzung des schützenswerten Bereiches als großen
Hundespielplatz“, führt Koczkowiak weiter aus.
In den Ausführungen zum Bürgerbegehren sehen die GRÜNEN auch zahlreiche irreführende
Angaben. So wird im Text des Bürgerbegehrens in Bezug auf das Konzept behauptet, „dass die Natur
gestört wird, dort lebende Tiere verdrängt werden, sowie die Brut- und Setzzeit dauerhaft gestört
wird.“ Über diese Aussage wundert sich Koczkowiak: „Derzeit werden die sensibelsten Bereiche
intensiv von Menschen und Hunden begangen, es gibt dort leider nichts Schützenswertes mehr. Das
Konzept will das genau ändern und den Menschen durch die ausgebauten Wege und die
Hundewiesen eine Alternative außerhalb der Aue anbieten. Dann können sich schützenswerte
Pflanzen und Tiere dort wieder ansiedeln.“
Weiter wird im Text zum Bürgerbegehren davon gesprochen, es würden Kosten in Höhe von 4 Mio.
Euro anfallen. „Damit wird der Eindruck erweckt, die Stadt spare diesen Betrag bei Wegfall der
Maßnahmen, ärgert sich Tanja Seelbach. „Das ist aber falsch. Die geplanten Maßnahmen würden
sehr hoch bezuschusst. Der Anteil der Stadt beträgt rund 1,5 Mio. Euro und diese Einsparung würde
voraussetzen, dass gar nichts gemacht wird“, stellt Seelbach klar. „Ob bei einer Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie auf unterstem Niveau ein Zuschuss erreicht werden kann oder die Stadt die
Kosten allein übernehmen muss, ist fraglich.“